schulbegleitung.hamburg

Klartext aus der Hansestadt

Manche Schultage
schafft man nur zu zweit.

4.011 Hamburger Kinder gehen in diesem Schuljahr nur deshalb zur Schule, weil eine Schulbegleitung an ihrer Seite ist. Genau dort setzt die Schulbehörde jetzt an und nennt es „Weiterentwicklung“. Wir finden: Darüber müssen wir reden.

4.011

bewilligte Begleitungen im Schuljahr 2025/26, laut Schulbehörde

0 von 10

Empfehlungen der stadteigenen Studie lauten „kürzen“

83 %

der Begleitungen unterstützen direkt im laufenden Unterricht

Worum geht's hier eigentlich

Schulbegleitung ist der Mensch, der den Schultag möglich macht.

Ein Kind mit Autismus, das bei Lärm den Raum verlassen muss. Ein Junge im Rollstuhl, der Hilfe beim Wechsel ins Fachgebäude braucht. Ein Mädchen, das ohne feste Bezugsperson vor lauter Angst gar nicht erst ins Klassenzimmer kommt. Für diese Kinder gibt es Schulbegleitung: eine Person, die genau dieses eine Kind durch den Schultag begleitet. Im Unterricht, in der Pause, auf dem Ausflug.

Das ist keine nette Geste der Stadt, sondern Eingliederungshilfe, verankert im SGB IX (§ 112: Teilhabe an Bildung) und SGB VIII (§ 35a). Seit 2009 gilt zusätzlich die UN-Behindertenrechtskonvention. Und seit 2014 gilt in Hamburg: Die Schulen stellen die Anfrage, nicht die Eltern. Das ist gut so, und genau dieses System steht jetzt zur Debatte.

In einem Punkt hat Bildungssenatorin Bekeris übrigens recht: Schulbegleitung sei „keine allgemeine Zusatzressource, sondern eine Teilhabeleistung“, schreibt sie in ihrer Pressemitteilung vom Juli 2026. Genau. Eine Teilhabeleistung mit Rechtsanspruch. Und genau deshalb lässt sie sich nicht wie ein beliebiger Kostenblock „weiterentwickeln“, bis sie billiger wird.

Keine Nachhilfe.

Schulbegleitung ist Assistenz. Sie hilft beim Ankommen, Durchhalten, Kommunizieren und Regulieren, damit Lernen überhaupt stattfinden kann. Den Unterricht machen weiterhin die Lehrkräfte.

Kein Luxus.

Sie ist ein Rechtsanspruch: Eingliederungshilfe nach SGB IX und SGB VIII. Geltendes Recht, kein Bonusprogramm, das man je nach Haushaltslage an- und abschalten kann.

Keine Randnotiz.

4.011 bewilligte Begleitungen im Schuljahr 2025/26, quer durch alle Schulformen von Blankenese bis Bergedorf. Die Zahl stammt von der Schulbehörde selbst. In fast jeder Hamburger Schule gehört Schulbegleitung längst zum Alltag.

Wie wir hier gelandet sind

Von 460 auf 4.011. In vierzehn Jahren.

Schulbegleitung in Hamburg ist keine Modeerscheinung, sondern das Ergebnis von über fünfzehn Jahren Inklusionsarbeit. Wer heute kürzen will, sollte wissen, was hier aufgebaut wurde. Die Stationen, mit der Maus zum Erkunden.

Zahlen für 2014/15, 2025/26 und die Planung bis 2027 laut Pressemitteilung der Schulbehörde vom 1. Juli 2026. Zahlen für 2024/25 laut Auskunft der Schulbehörde nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, einsehbar auf FragDenStaat.

2009

Die UN-Behindertenrechtskonvention tritt in Kraft

Deutschland verpflichtet sich völkerrechtlich zu inklusiver Bildung. Ab jetzt ist gemeinsames Lernen kein Modellversuch mehr, sondern Auftrag.

2010

Hamburg schreibt Inklusion ins Schulgesetz

§ 12 HmbSG: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, die allgemeine Schule zu besuchen. Hamburg gehört damit zu den Vorreitern.

Schuljahr 2011/12

460 bewilligte Schulbegleitungen

Die Anfänge: rund 460 Begleitungen, Ausgaben von etwa 3 Mio. Euro. Der Bedarf ist da, und er fängt gerade erst an zu wachsen.

2014

Systemwechsel bei der Antragstellung

Nicht mehr die Eltern, sondern die Schulen stellen die Anfrage auf Schulbegleitung. Ein bundesweit beachtetes Modell, das Familien spürbar entlastet. Im Schuljahr 2014/15 zählt die Behörde 1.574 bewilligte Begleitungen bei 6,75 Mio. Euro Ausgaben.

Schuljahr 2016/17

1.874 Begleitungen

Der Bedarf hat sich in fünf Jahren vervierfacht. Schulbegleitung ist längst kein Nischenthema mehr, sondern Schulalltag.

Schuljahr 2021/22

2.552 Begleitungen

Der Zeitraum, den die stadteigene Evaluation untersucht. Quer durch alle Schulformen, von Blankenese bis Bergedorf.

Mai 2024

Der Endbericht der Evaluation liegt vor

Die Universität Oldenburg bescheinigt der Schulbegleitung klare Wirkung, warnt vor Pool-Modellen und empfiehlt in keinem ihrer zehn Punkte eine Kürzung.

Haushaltsjahr 2024

32,46 Mio. Euro Ausgaben

Laut Auskunft der Schulbehörde nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz: 32.458.506,79 Euro. Der Bedarf wächst weiter, und mit ihm die Verantwortung.

Stichtag 31.07.2025

3.220 Kinder mit Schulbegleitung

Im Schuljahr 2024/25 erhielten 3.220 Hamburger Schülerinnen und Schüler eine Schulbegleitungsmaßnahme, so viele wie nie zuvor.

1. Juli 2026

Die Senatorin widerspricht „öffentlichen Darstellungen“

Per Pressemitteilung erklärt Bildungssenatorin Bekeris, die Schulbegleitung werde „weder abgewickelt noch pauschal gekürzt“. Nebenbei nennt sie 4.011 bewilligte Begleitungen für 2025/26 und beruft sich für ihre Pläne auf die Oldenburger Evaluation, die an keiner Stelle Einsparungen empfiehlt.

Schuljahr 2026/27

Die „Weiterentwicklung“ soll starten

Freiwilligendienstleistende aus zentraler Organisation, „stärkere Nutzung bestehender Maßnahmen“ und für die häufigsten Förderbedarfe erst ein Jahr Beratung statt Bewilligung. Für 2027 plant der Senat 44 Mio. Euro ein. Wie das konkret ausfällt, entscheidet sich gerade. Auch mit dir.

Schwarz auf weiß

Die Stadt hat es untersuchen lassen. Hier ist das Ergebnis.

Die Universität Oldenburg hat die Schulbegleitung in Hamburg zwei Jahre lang im Auftrag der Schulbehörde evaluiert. Der Endbericht liegt seit Mai 2024 vor. Man muss ihn nur lesen. Wir haben das getan, alle 174 Seiten plus Anhang.

Ausgaben, Ist und Plan

32,5 Mio. €

Der Senat verweist gern auf die steigende Kurve: von 6,75 Mio. € (2014) auf geplante 44 Mio. € (2027). Nur wächst der Etat nicht aus Großzügigkeit, sondern weil die Zahl der Kinder mit Anspruch wächst, von 1.574 auf 4.011 bewilligte Begleitungen. Ein Etat, der dem Bedarf hinterherwächst, ist keine Wohltat. Er ist die Erfüllung geltenden Rechts.

0,9 %

So viel des Hamburger Bildungsetats floss 2024 in die Schulbegleitung: 32,46 Mio. € von rund 3,8 Mrd. €, die die Stadt pro Jahr für Bildung einplant. Weniger als ein Prozent, laut Haushaltsplan 2025/26 der Schulbehörde.

* 2023: Hochrechnung (linear interpoliert), keine veröffentlichte Zahl. † 2027: Planwert des Senats laut Pressemitteilung vom 1. Juli 2026. Für 2025 liegen noch keine abschließenden Daten vor.

Bewilligte Schulbegleitungen pro Schuljahr

Von 460 auf 4.011 in vierzehn Jahren. Der Bedarf ist real, und er wächst. Die letzte Zahl stammt aus der Pressemitteilung der Behörde selbst.

460
2011/12
1.574
2014/15
2.552
2021/22
3.220
2024/25
4.011
2025/26
0,3 / 5

Mit diesem Mittelwert bewerten die befragten Lehrkräfte auf einer Skala von 1 bis 5, dass Schulbegleitung die Teilhabe am Schulgeschehen verbessert. Es ist also keine Sternebewertung, sondern das Urteil derer, die täglich danebenstehen. Eltern berichten mit 4,1 von 5: Das Kind fühlt sich in der Schule wohler.

Details im Endbericht der Evaluation →

Quelle: Endbericht „Evaluation der Schulbegleitung in Hamburg“, Universität Oldenburg im Auftrag der BSB, Mai 2024. Fallzahlen und Ausgaben bis 2022 laut Bürgerschafts-Drucksachen 21/12544, 22/9213 und 22/13877. Zahlen für 2024 und das Schuljahr 2024/25 (3.220 Maßnahmen zum Stichtag 31.07.2025) laut Transparenzauskunft der BSB via FragDenStaat. Zahlen für 2014 (6,75 Mio. €, 1.574 Begleitungen 2014/15), das Schuljahr 2025/26 (4.011 bewilligte Begleitungen) und den Planwert 2027 (44 Mio. €) laut Pressemitteilung der Schulbehörde vom 1. Juli 2026.

Sechs Befunde aus 174 Seiten

Was die Studie wirklich sagt.

01Wen es trägt

51 %

der begleiteten Kinder haben einen Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung. Dazu kommen Lernen (12,5 %) und Autismus (11,2 %). Rund die Hälfte besucht die 2. oder 3. Klasse. Es geht also vor allem um die Kleinsten.

02Wo es stattfindet

39 %

aller Begleitungen laufen an Grundschulen, ein Drittel an speziellen Sonderschulen und ReBBZ, ein Viertel an Stadtteilschulen. Schulbegleitung ist kein Nischenphänomen, sie gehört in dieser Stadt zum ganz normalen Schulalltag.

03Es wirkt

4,3 / 5

Mit 4,3 von 5 Punkten bewerten die befragten Lehrkräfte in der Evaluation, dass Schulbegleitung die Teilhabe am Schulgeschehen verbessert, dazu Einbindung in die Klassengemeinschaft und mehr Selbstständigkeit. Eltern sagen: Das Kind fühlt sich wohler (4,1 von 5) und kann dem Unterricht besser folgen. Nachzulesen im Endbericht der Universität Oldenburg.

04Der wunde Punkt

Job ohne Netz

Befristungen, keine Lohnfortzahlung in den Ferien oder im Krankheitsfall, kaum Qualifizierung: Die Studie nennt die Arbeitsbedingungen unattraktiv und berichtet von zahlreichen Kündigungen. Wer Kontinuität für Kinder will, muss zuerst hier ansetzen.

05Zu den Pool-Modellen

„Erhebliche Risiken“

Genau die Modelle, die jetzt als Sparlösung gehandelt werden, hat das Evaluationsteam geprüft. Ergebnis: erhebliche Nachteile und Risiken, denn die individuelle Bedarfsprüfung und der Rechtsanspruch bleiben ohnehin bestehen. Das steht so im Bericht.

06Zehn Empfehlungen

0 × „kürzen“

Die Studie empfiehlt: Arbeitsbedingungen verbessern, Verfahren vereinfachen, Standards und Fortbildung schaffen, Kooperation stärken. Keine einzige der zehn Empfehlungen lautet, bei den Kindern zu sparen. Keine einzige.

Sturmwarnung

Und genau da will die Bürgerschaft jetzt den Rotstift ansetzen.

In Behörde und Bürgerschaft wird an einer „Neuaufstellung“ der Schulbegleitung gebastelt: Pool-Modelle statt fester Bezugspersonen, gedeckelte Budgets statt bewilligter Bedarfe, Pauschalen statt Einzelfall. Verkauft wird das als Modernisierung. Wir sagen es, wie es an der Elbe üblich ist: Das ist Sparen auf dem Rücken von Kindern, die sich am wenigsten wehren können. Und es widerspricht der Studie, die die Stadt selbst in Auftrag gegeben hat.

Am 1. Juli 2026 hat Bildungssenatorin Ksenija Bekeris per Pressemitteilung widersprochen: Die Schulbegleitung werde „weder abgewickelt noch pauschal gekürzt“, niemand werde alleingelassen. Man beachte das Wörtchen pauschal. Als wissenschaftliche Grundlage ihrer Pläne nennt die Behörde ausgerechnet die Oldenburger Evaluation. Die hat allerdings nie eine Kürzung verlangt, in keinem einzigen ihrer zehn Punkte. Was bleibt, sind Umschreibungen von bemerkenswerter Bodenlosigkeit.

Damit niemand auf das Behördendeutsch reinfällt, hier die Übersetzung ins Hanseatische:

„Wir bündeln Ressourcen systemisch.“

Heißt: Statt einer festen Bezugsperson teilt sich dein Kind künftig eine Kraft aus dem Pool mit mehreren anderen. Für Kinder, die auf Verlässlichkeit angewiesen sind, ist das keine Bündelung, sondern ein Bruch. Die stadteigene Studie nennt bei Pool-Modellen wörtlich „erhebliche Nachteile bzw. Risiken“.

„Wir heben Effizienzpotenziale.“

Heißt: weniger Stunden, weniger Lohn, mehr Befristung. Dabei sagt die Evaluation schon heute, dass die Arbeitsbedingungen unattraktiv sind und viele kündigen. Wer hier weiter drückt, treibt die letzten erfahrenen Kräfte aus dem Job.

„Der individuelle Bedarf bleibt gewahrt.“

Heißt: Der Rechtsanspruch steht weiter auf dem Papier, aber die Bewilligung wird zäher und die Stunden knapper. Ein Recht, das man sich erst erkämpfen muss, ist gekürzt. Nur eben leiser.

„Die Träger sichern die Qualität.“

Heißt: Die Träger sollen mit gedeckelten Sätzen dasselbe leisten wie vorher. Können sie nicht. Also sparen sie an Vertretung, Anleitung und Fortbildung. Genau die Punkte, bei denen die Studie ohnehin schon Defizite sieht.

„Beratung im ersten Schulbesuchsjahr vor formaler Bewilligung.“

Heißt: Kinder mit Förderbedarf Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung sollen ab 2026/27 im ersten Jahr erst einmal „beraten“ werden. Das ist ausgerechnet die größte Gruppe der begleiteten Kinder. Ein Erstklässler mit Bedarf braucht Hilfe ab Tag eins, nicht nach zwölf Monaten Gespräch. Eine Leistung später beginnen zu lassen ist eine Kürzung, nur eben am Anfang statt am Ende.

„Die Weiterentwicklung basiert auf der Evaluation der Universität Oldenburg.“

Heißt: Man schmückt sich mit einer Studie, die das Gegenteil sagt. Oldenburg empfahl transparentere Verfahren, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Abstimmung der Hilfen. In keiner einzigen der zehn Empfehlungen steht, weniger oder später zu bewilligen. Wer eine Studie als Begründung zitiert, sollte sie vorher verstanden haben.

Warum dich das angeht, auch ohne eigenes Kind mit Assistenz

Weil es alle Klassen trifft. Fällt die Begleitung weg, fangen Lehrkräfte und Mitschüler:innen das auf. Mitten im Unterricht, jeden Tag. Inklusion ohne Assistenz ist Überforderung mit schönem Namen.

Weil es teurer wird. Jedes Kind, das aus dem System fällt, kostet später ein Vielfaches: Schulabbruch, Jugendhilfe, Klinik. Wer hier kürzt, spart nicht. Er verschiebt die Rechnung nach hinten, und sie wird größer.

Weil Hamburg vorn liegt. Hamburg hat bundesweit eine der besten Inklusionsquoten (5,33 gegenüber 3,43 im Bundesschnitt). Das war harte Arbeit von vielen. Genau dieser Vorsprung steht jetzt auf dem Spiel.

Alle Mann an Deck

Wer bist du in dieser Geschichte?

Ihr kennt euer Kind. Das Amt kennt Aktenzeichen.

Wenn euer Kind eine Begleitung braucht oder die bestehende wackelt, seid ihr nicht Bittsteller, sondern Anspruchsberechtigte. Lasst euch nicht mit „schwieriger Haushaltslage“ abspeisen: Der Anspruch eures Kindes hängt am Bedarf, nicht am Haushalt.

  • In Hamburg stellt seit 2014 die Schule die Anfrage auf Schulbegleitung. Sprecht also zuerst mit Klassenleitung und Förderkoordination und lasst euch den Stand schriftlich geben.
  • Ab dem Schuljahr 2026/27 will die Behörde bei den Förderbedarfen Lernen, Sprache und emotionale/soziale Entwicklung im ersten Schulbesuchsjahr erst „beraten“, bevor formal bewilligt wird. Lasst euch davon nicht vertrösten: Besteht der Bedarf, besteht der Rechtsanspruch, und zwar ab dem ersten Schultag.
  • Ablehnung oder Kürzung? Widerspruch einlegen und Fristen beachten. Beratungsstellen wie die EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) helfen kostenlos.
  • Redet mit anderen Eltern an der Schule. Aus einem Einzelfall wird eine Elternschaft, und die hört man im Rathaus deutlich besser.

Kurz nachgefragt

Fragen, die immer kommen.

Nicht die Eltern. Schulbegleitung ist Eingliederungshilfe und wird in Hamburg über die Schulbehörde (BSB) finanziert. 2024 waren das rund 32,5 Millionen Euro, für 2027 plant der Senat nach eigener Auskunft mit 44 Millionen. Genau deshalb ist die Spardebatte so brisant: Es geht um Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, nicht um freiwillige Zuschüsse.

In Hamburg läuft das seit 2014 über die Schule: Sie stellt die Anfrage direkt bei der Behörde, organisiert wird über Schule und ReBBZ. Eltern sind damit von der Antragstellung entlastet. Wichtig ist trotzdem: früh das Gespräch mit Klassenleitung und Förderkoordination suchen, ärztliche und therapeutische Unterlagen bereithalten und sich den Stand schriftlich bestätigen lassen.

Je nach Kind völlig Unterschiedliches: Struktur geben, Reize abschirmen, bei Konflikten deeskalieren, pflegerisch unterstützen, Kommunikation übersetzen, Arbeitsmaterial handhabbar machen. Laut Evaluation unterstützen 83 Prozent der Begleitungen direkt im laufenden Unterricht. Die Kurzfassung: Sie räumen die Barrieren weg, die zwischen dem Kind und dem Unterricht stehen.

Nein, und das ist der Punkt, an dem Sparmodelle gern tricksen. Eine Lehrkraft mit 25 Kindern kann keine Eins-zu-eins-Assistenz leisten, und sie muss es auch nicht. Schulbegleitung ersetzt keinen Unterricht, sie macht ihn zugänglich. Wer sie streicht, verlagert die Arbeit nicht. Er lässt sie einfach liegen, auf dem Kind.

Im Pool-Modell wird Assistenz nicht mehr einzelnen Kindern bewilligt, sondern der Schule als Sammelressource zugeteilt. Klingt flexibel. Die stadteigene Evaluation kommt aber zum Schluss, dass Pool-Modelle „erhebliche Nachteile bzw. Risiken“ haben: Die individuelle Bedarfsprüfung bleibt bestehen, der Rechtsanspruch auch, und der Unterstützungsbedarf jedes Kindes muss trotzdem abgesichert werden. Als Sparinstrument über alle Köpfe hinweg ist das Modell schlicht Etikettenschwindel.

Die Pressemitteilung vom 1. Juli 2026 sagt wörtlich, die Schulbegleitung werde „weder abgewickelt noch pauschal gekürzt“. Man beachte das Wort „pauschal“. Geplant ist ab 2026/27 unter anderem, dass Kinder mit Förderbedarf Lernen, Sprache oder emotionaler und sozialer Entwicklung im ersten Schulbesuchsjahr zunächst „beraten“ werden, bevor formal bewilligt wird. Das betrifft ausgerechnet die größte Gruppe der begleiteten Kinder. Wer eine Leistung ein Jahr später beginnen lässt, kürzt sie, nur eben am Anfang statt am Ende. Und die Evaluation der Uni Oldenburg, auf die sich die Behörde dabei beruft, hat weder das noch irgendeine andere Einsparung je empfohlen.

Nicht ohne Weiteres. Bewilligungen gelten für den Bewilligungszeitraum, und jede Kürzung muss sich am festgestellten Bedarf messen lassen, nicht an der Haushaltslage. Gegen Kürzungsbescheide kann man Widerspruch einlegen und notfalls klagen. Unbequem, aber oft erfolgreich: Die Rechtslage steht auf Seiten der Kinder.

Über die Träger, die in Hamburg Schulbegleitung anbieten. Viele suchen laufend. Ein pädagogischer Abschluss ist nicht immer Voraussetzung, Zuverlässigkeit und Nervenstärke dafür umso mehr. Ehrliche Ansage, die auch die Studie bestätigt: Bezahlung und Vertragsbedingungen sind vielerorts noch nicht da, wo sie sein müssten. Auch dafür gibt es diese Seite.

Nicht schnacken. Machen.

Was du jetzt tun kannst.

Politik ändert Kurs, wenn Gegenwind messbar wird. Hier sind vier Dinge, sortiert nach Aufwand, beginnend bei „passt in eine Kaffeepause“.

01

Der wirksamste Hebel

Fünf Minuten, ein Brief.

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

ich wende mich an Sie als Abgeordnete/r meines Wahlkreises.

In Hamburg wird derzeit über eine Umstrukturierung der Schulbegleitung beraten, unter anderem über Pool-Modelle und Budgetdeckel. Ich bitte Sie, dem nicht zuzustimmen.

Schulbegleitung ist Eingliederungshilfe und damit ein individueller Rechtsanspruch (§ 112 SGB IX, § 35a SGB VIII). Nach Angaben der Schulbehörde selbst (Pressemitteilung vom 1. Juli 2026) sind im Schuljahr 2025/26 insgesamt 4.011 Schulbegleitungen bewilligt. Für ihre geplante „Weiterentwicklung“, darunter eine bloße Beratung statt formaler Bewilligung im ersten Schulbesuchsjahr, beruft sich die Behörde auf die Evaluation der Universität Oldenburg (Endbericht Mai 2024). Diese Evaluation bescheinigt der Schulbegleitung jedoch klare Wirkung, warnt bei Pool-Modellen ausdrücklich vor erheblichen Risiken und empfiehlt in keinem ihrer zehn Punkte eine Kürzung oder einen späteren Leistungsbeginn.

Ich bitte Sie um eine klare Antwort: Wie werden Sie sicherstellen, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung in Hamburg ungeschmälert erhalten bleibt?

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name, Stadtteil]

Wer für deinen Stadtteil in der Bürgerschaft sitzt, findest du unter hamburgische-buergerschaft.de.

02

Erzähl deine Geschichte

Du bist Elternteil, Schulbegleiter:in oder Lehrkraft und hast erlebt, was Begleitung möglich macht oder was ihr Fehlen anrichtet? Genau diese Geschichten fehlen in der Debatte.

moin@schulbegleitung.hamburg
03

Geh hin, wenn's zählt

Ausschusssitzungen der Bürgerschaft sind öffentlich. Volle Zuschauerränge bei Schulthemen sind seltener als Sonne im Februar. Entsprechend viel Eindruck machen sie.

Termine der Bürgerschaft
04

Gib das hier weiter

Schick diese Seite an eine Person, die Kinder an einer Hamburger Schule hat. Bewusstsein ist der Anfang von allem und kostet genau nichts.

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